Rechtliches
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
s²quared Schader & Schnellinger Veranstaltungstechnik GbR
Gesellschafter
Florian Schnellinger
Oberwurzen 22
83364 Neukirchen
Luca Schader
Jahnstraße 13
83364 Neukirchen
Kontakt
Telefon: 0175 9450875
E-Mail: info@s2quared.de
Steuerliche Angaben
Steuernummer: DE463819971
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Florian Schnellinger & Luca Schader (Adressen wie oben)
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
← Zurück zur Website
Rechtliches
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
s²quared Schader & Schnellinger Veranstaltungstechnik GbR
Vertreten durch: Florian Schnellinger & Luca Schader
E-Mail: info@s2quared.de
Telefon: 0175 9450875
2. Hosting
Diese Website wird gehostet bei: Ionos SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO). Mit Ionos besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Beim Aufruf der Website werden durch den Hosting-Anbieter automatisch Verbindungsdaten (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) in sog. Server-Log-Dateien gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und störungsfreien Betrieb).
3. Kontaktformulare
Wenn Sie uns über die Kontaktformulare eine Anfrage zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen.
4. Keine Tracking-Tools
Wir verwenden keine Analyse-Tools, Tracking-Dienste oder Social-Media-Plugins. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, außer soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
5. Cookies
Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Eine Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 TTDSG).
6. Ihre Rechte (Art. 15–22 DSGVO)
Sie haben jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an: info@s2quared.de
7. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de.
← Zurück zur Website
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
s²quared Schader & Schnellinger Veranstaltungstechnik GbR, Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der s²quared Schader & Schnellinger Veranstaltungstechnik GbR (nachfolgend „s²quared") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") in den Bereichen Verleih von Veranstaltungstechnik, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Beratung und Konzeption, Installation technischer Anlagen sowie 3D-Druckdienstleistungen und individuelle Fertigung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, s²quared stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von s²quared sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch s²quared oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Kontaktanfragen über die Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Preise werden individuell kalkuliert und im Angebot schriftlich festgehalten. Eine Mindestmietdauer besteht nicht.
§ 4 Zahlung
Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das Konto der s²quared Schader & Schnellinger Veranstaltungstechnik GbR (IBAN: DE63 2022 0800 0042 9201 78). Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig (sofort netto). Barzahlung und Kartenzahlung sind ausgeschlossen.
§ 5 Kaution (bei Verleih)
Bei Aufträgen mit Geräteverleih ist eine Kaution in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu leisten. Die Kaution ist spätestens zwei Tage vor Auftragsbeginn per Überweisung zu entrichten. Bei einwandfreier, vollständiger und fristgerechter Rückgabe des Equipments wird die Kaution vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.
§ 6 Stornierung
Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Erfolgt eine Stornierung zwei Tage oder weniger vor dem vereinbarten Auftragsbeginn, verfällt die geleistete Kaution vollständig und ist in jedem Fall zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Rückgabe von Leihequipment
Das Leihequipment ist vollständig, gereinigt und in einwandfreiem Zustand zum im Angebot vereinbarten Termin zurückzugeben. Abweichungen vom vereinbarten Rückgabetermin sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung von s²quared möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Absprache oder wird eine beantragte Verlängerung von s²quared nicht akzeptiert, wird für jeden angefangenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes fällig. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 8 Haftung des Auftraggebers bei Schäden
Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für alle Schäden am geliehenen Equipment, die durch ihn selbst, durch von ihm beauftragte oder zugelassene Dritte oder durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Lagerung entstehen – einschließlich sämtlicher Folgeschäden (z. B. Ausfallkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten). Diese Haftung besteht auch dann, wenn Techniker von s²quared vor Ort anwesend sind, sofern der Schaden nicht durch diese selbst verursacht wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entstandene Schäden unverzüglich zu melden.
§ 9 Haftung von s²quared
s²quared haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung von s²quared auf Schäden beschränkt, die auf einer nachweisbar schuldhaften Pflichtverletzung durch s²quared beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. s²quared haftet nicht für Schäden, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bei Verleih verbleibt das überlassene Equipment stets im Eigentum von s²quared; ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Equipment weiterzuvermieten, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Bei Verkäufen geht das Eigentum am jeweiligen Produkt erst mit vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über.
§ 11 Lieferung und Abholung
Lieferung, Aufbau, Betreuung, Abbau und Abholung durch s²quared sind möglich und werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Alternativ kann das Equipment nach Absprache selbst abgeholt und zurückgebracht werden. Transportschäden bei Selbstabholung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 12 Leistungen bei Installation und Beratung
Beratungs- und Planungsleistungen sowie Installationsarbeiten werden nach dem vereinbarten Angebot erbracht. Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
§ 13 3D-Druckdienstleistungen
Bei individuell gefertigten 3D-Druckprodukten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Konstruktionsdaten und Anforderungen. Eine Haftung von s²quared für Mängel, die auf fehlerhaften Kundenvorgaben beruhen, ist ausgeschlossen. Eigentumsrechte an individuell erstellten Konstruktionen verbleiben bei s²quared, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
← Zurück zur Website